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Ausgangslage Sommer 2022 und unsere Stossrichtung

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Für die nötige Verbesserung der Wasserqualität stehen jetzt – auch als indirekte Folge der Trinkwasserinitiative - vor allem folgende Instrumente zur Verfügung:

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  • Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes)

  • Aktionsplan Pflanzenschutzmittel

  • Weiterentwicklung der Agrarpolitik

  • Neue Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) neu ins Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verschoben wurde

 

Zugleich führt der Krieg in der Ukraine dazu, dass vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und der SVP ein neuer Plan Wahlen verlangt wird, um die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Lebensmitteln auf Kosten der Natur zu erhöhen. Die bisherige ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft soll nach diesen Vorstellungen zurückgedreht werden. Auch Erik Fyrwald, Chef des Agrochemiekonzerns Syngenta, fordert eine Neuausrichtung der (globalen) Landwirtschaft. Bio hat darin keinen Platz.

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Weiter ist davon auszugehen, dass als Folge des Klimawandels der Druck auf die Ressource Wasser weiter erhöht wird. Es besteht der Wunsch von verschiedenen Seiten (Landwirtschaft, Energiewirtschaft), vermehrt Wasser zu nutzen, was ebenfalls zu Konflikten mit der Wasserqualität führen würde (kleinere Restwassermengen, geringere Wasserführung der Fliessgewässer).

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Dies zeigt beispielhaft, dass der Weg, die Wasserqualität mit den neuen Instrumenten zu verbessern, kein einfacher sein wird. Die oben aufgeführten Instrumente zur Verbesserung der Wasserqualität müssen mit Gesetzen (Agrarpolitik, etc.), Verordnungen oder Massnahmen (Zuströmbereiche etc.) präzisiert werden. Weiter muss der entsprechende Vollzug der Gesetzgebung beim Bund und den Kantonen sichergestellt sein, was gerade bei den Kantonen, die in der Regel ihre Ressourcen im Umweltbereich nicht verstärken können, nicht selbstverständlich sein wird.

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Aus diesen Gründen braucht es eine geeinte Stimme des Wassers, welche politisch wahrgenommen wird und sich für den nachhaltigen Schutz und Erhalt der Schweizer Gewässer und der Trinkwasserressourcen einsetzt. Diese Stimme darf sich jedoch nicht darauf beschränken, sich allein zu Wasserthemen zu äussern. Sie muss sich auch zu anderen Themen, die ebenfalls Einfluss haben auf die Wasserqualität und -quantität, äussern. Als Beispiele seien genannt:

  • Wie kann der Ernährungs-Selbstversorgungsgrad erhöht werden ohne neue Belastungen der Umwelt?

  • Wie kann die landwirtschaftlichen Bewässerung effektiv erfolgen ohne Beeinträchtigung der Gewässer?

  • Wie kann die Wasserkraft im Rahmen der Tragfähigkeit der Ökosysteme gestärkt werden?

  • Wie kann sichergestellt werden, dass die nun vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zeitgerecht umgesetzt werden (siehe Kap.3, z.B. Reduktion Nährstoffverluste)?

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