Wyna ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer besorgniserregenden Entwicklung. Der Gewässerschutz darf nicht weiter geschwächt werden!
- info4675527
- 16. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Sehr geehrtes Mitglied der Kommission UREK-S,
sehr geehrtes Mitglied der Kommission WAK-S
«Tausendmal zu viel Gift im Wasser» – so titelte die NZZ am vergangenen Sonntag und
machte damit auf die sehr hohen Pestizidrückstände in der Wyna (LU) aufmerksam. Aus
Sicht der Wasserfachleute von 4aqua ist der Vorfall in der Wyna jedoch nur die Spitze des
Eisbergs und Symptom einer insgesamt besorgniserregenden Entwicklung.
Durch unterschiedliche politische Vorstösse im Parlament und Versäumnisse bei der
Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) droht die Wasserqualität in der Schweiz
verschlechtert zu werden. Fachlich ist das nicht haltbar. Relevante Vorstösse werden ab
dem 19.1.2026 in Ihrer Kommission besprochen.
4aqua setzt sich ein: Grenzwerte für weitere hoch-toxische Stoffe in der GSchV festschreiben
Beim gemessenen Wirkstoff in der Wyna handelt es sich um Deltamethrin. Trotz hoher Toxizität soll in der laufenden Revision der GSchV kein Grenzwert für diesen Stoff festgelegt werden. Dasselbe gilt auch für die Stoffe Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron. Gemäss Einschätzungen von Dr. Hans Maurer, Rechtsanwalt, Chemiker und Fachperson bei 4aqua, ist ein verbindlicher Grenzwert für diese drei Stoffe rechtlich und toxikologisch jedoch unerlässlich.
UREK-S: Trotz Grenzwertüberschreitungen in Gewässern – Überprüfung erschweren?
Die Motion 24.4589 von Leo Müller (die Mitte) möchte die Hürde dafür erhöhen, wann nach einer wiederholten und verbreiteten Grenzwertüberschreitung die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. So sieht Alfred Johny Wüest, emeritierter Umweltingenieur-Professor der Eawag / EPFL Lausanne und Fachperson bei 4aqua, die durch die Motion vorgesehenen Änderungen äusserst kritisch: Die lasche Bestimmung von ‘wiederholten Grenzwertüberschreitungen’ in Gewässern hätte drastische Auswirkungen und würde die gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen von Pestiziden aushebeln. Die in der Motion vorgesehenen Anpassungen wären damit nicht mehr im Sinne des Gesetzestexts. Bereits heute gefährdet der aktuelle Pestizideinsatz akut die Biodiversität der Gewässer. Im Jahr 2022 wurden gemäss Bericht vom VSA (Verband Schweizer Abwasser und Gewässerschutzfachleute) nur in 14 von 36 untersuchten Gewässern die Grenzwerte eingehalten und es wurden 120 Überschreitungen von Grenzwerten durch zwölf verschiedene Pflanzenschutzmittel (PSM) festgestellt.
Zentral ist: Die Verordnung, welche durch die Motion Müller verändert werden sollte, basiert auf dem Gesetzestext, mit dem das Parlament 2021 der Bevölkerung versprach, das Risiko beim Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Anders als vom Motionär behauptet, ist die momentane Verordnung aus der Sicht der Wasserfachleute von 4aqua nicht zu restriktiv. Sie stellt bereits einen Kompromiss dar und die vorgesehene Änderung würde vom bestehenden Kompromiss weit abrücken. Gemäss Kurt Seiler, ehemaliger Kantonschemiker, würde zum Beispiel eine Erhöhung des prozentualen Anteils (was bedeutet: laschere Bestimmung von «verbreiteten Grenzwertüberschreitungen») dazu führen, dass die Kantone einen unnötigen und erhöhten Aufwand mit lokalen Massnahmen haben, bis eine Überprüfung auf Bundesebene ausgelöst würde. Unabhängig davon wäre es eigentlich sinnvoller – wie der VSA 2022 zur Revision der2 Gewässerschutzverordnung vorgeschlagen hatte – die im Gesetzestext erwähnte «verbreitete Grenzwertüberschreitung» nicht an einem prozentualen Anteil von Grenzwertüberschreitungen festzumachen, weil so eine Abhängigkeit von der Grösse des Messnetzes geschaffen wird. Nicht zuletzt bedeutet eine Überprüfung gemäss Factsheet vom Ökotoxzentrum der Eawag kein direktes Verbot. Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist geregelt, dass der Bundesrat von einem Entzug der Zulassung absehen kann, wenn durch den Rückzug der Zulassung die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigt würde.
Entgegen diesem Versprechen an die Bevölkerung geht auch eine Motion von Johanna Gapany (FDP), welche ebenfalls die Hürde zur Überprüfung von Pestiziden deutlich anheben möchte. Neu soll der Mittelwert über die gesamte Vegetationsperiode (circa 6-8 Monate) und nicht wie bis anhin über eine Zweiwochenmischprobe als Indikator dienen. Dabei wird gemäss Dr. Hans Maurer ausser Acht gelassen, dass die Grenzwerte in der GSchV für einen Zeitraum von zwei Wochen wissenschaftlich hergeleitet sind, um auch kritische Belastungsspitzen abzubilden, bei der Wasserlebewesen erheblichen Schaden davontragen können, wie am Fall der Wyna ersichtlich. Beide Motionen werden am 19./ 20.1 in der UREK-S besprochen.
WAK-S: Zulassungen von Pestiziden vereinfachen und Gewässerschutz schwächen?
Weiter sieht die parlamentarische Initiative von Matthias Bregy (die Mitte) (22./ 23.1 in WAK-S) vor, dass Pflanzenschutzmittel aus umliegenden Ländern ohne wesentliche Gesundheits- und Umweltprüfung in der Schweiz zugelassen werden. Nicht nur Fachpersonen von 4aqua, sondern auch weitere Experten (kürzlich in der NZZ) weisen darauf hin, dass die von Bregy vorgesehene «vereinfachte Zulassung» den Schweizer Qualitätsstandards nicht genügen. Bernhard Wehrli, Gewässerchemiker und emeritierter Professor für Aquatische Chemie (ETH) kritisiert: Anstatt dass moderne Pflanzenschutzmittel schneller zugelassen werden, droht diese Initiative zur Bewilligung weiterer kritischer Pestizide zu führen.
4aqua fordert: Schleichender Abbau des Gewässerschutzes stoppen!
4aqua hat bereits im Mai des letzten Jahres mit einem Brief an Bundesrat und Parlament auf den schleichenden Rückbau des Gewässerschutzes aufmerksam gemacht. 4aqua bittet Bundesrat und Parlament, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben konsequent zu vollziehen und den schrittweisen Abbau des Gewässerschutzes zu stoppen!
Hochachtungsvoll,
für 4aqua
Georg Odermatt, Geschäftsführer
Vivian Hauss, Kernteam
Jeannette Lippuner, Kernteam
Hans Maurer, Kernteam
4aqua vertritt über 160 Fachleute, die dem Wasser in der Schweiz eine Stimme geben wollen. Website: 4aqua.ch
Kontakt: Silvana Grunder (Geschäftsstelle 4aqua), silvana.grunder@4aqua.ch, 079 272 26 84


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