Wasserfachleute von 4aqua: Wyna ist kein Einzelfall, sondern Symptom besorgniserregender Entwicklung
- info4675527
- 14. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
“Tausendmal zu viel Gift im Wasser” – so titelte die NZZ am vergangenen Sonntag und machte damit auf die sehr hohen Pestizidrückstände in der Wyna (LU) aufmerksam. Aus Sicht von Wasserfachleuten von 4aqua ist der Vorfall in der Wyna jedoch nur die Spitze des Eisbergs und Symptom einer insgesamt besorgniserregenden Entwicklung. Gemäss vorliegender Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) wird nebst dem in der Wyna gemessenen Stoff auch für zwei weitere hochtoxische Pestizide kein Grenzwert eingeführt. Gleichzeitig wird kommende Woche in den zuständigen Parlamentskommissionen über weitere Vorlagen beraten, die den Gewässerschutz weiter schwächen und dabei fachlicher Grundlage entbehren.
4aqua setzt sich ein: Grenzwerte für weitere hoch-toxische Stoffe in der GSchV festschreiben
Beim gemessenen Wirkstoff in der Wyna handelt es sich um Deltamethrin. Trotz hoher Toxizität soll in der laufenden Revision der GSchV kein Grenzwert für diesen Stoff festgelegt werden. Dasselbe gilt auch für die Stoffe Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron. Gemäss Einschätzungen von Hans Maurer, Rechtsanwalt, Chemiker und Fachperson bei 4aqua, ist ein verbindlicher Grenzwert für diese drei Stoffe rechtlich und toxikologisch jedoch unerlässlich. 4aqua wird sich entsprechend in der Vernehmlassung äussern.
Trotz Grenzwertüberschreitungen in Gewässern – Überprüfung von Pestiziden erschweren?
Eine Motion von Leo Müller (die Mitte) möchte die Hürde dafür erhöhen, wann nach einer
Grenzwertüberschreitung die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. So sieht Alfred Johny Wüest, emeritierter Umweltingenieur-Professor der Eawag / EPFL Lausanne und Fachperson bei 4aqua, die durch die Motion vorgesehenen Änderungen äusserst kritisch: Die lasche Bestimmung von ‘wiederholten Grenzwertüberschreitungen’ hätte drastische Auswirkungen und würde die gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen von Pestiziden aushebeln. Die in der Motion vorgesehenen Anpassungen wären damit nicht
mehr im Sinne des Gesetzestexts. Zentral ist: Das Parlament wollte u.a. mit diesem Gesetzestext 2021 der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative «den Wind aus den Segeln nehmen» und versprach damit der Bevölkerung, das Risiko beim Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Entgegen diesem Versprechen geht auch eine Motion von Johanna Gapany (FDP), welche ebenfalls die Hürde zur Überprüfung von Pestiziden deutlich anheben möchte. Beide Motionen werden Anfang nächster Woche (19./ 20.1) in der UREK-S besprochen.
Zulassungen von Pestiziden vereinfachen und Gewässerschutz schwächen?
Weiter sieht die parlamentarische Initiative von Matthias Bregy (die Mitte) (22./ 23.1 in WAK-S) vor, dass Pflanzenschutzmittel aus umliegenden Ländern ohne wesentliche Gesundheits- und Umweltprüfung in der Schweiz zugelassen werden. Nicht nur Fachpersonen von 4aqua, sondern auch weitere Experten (kürzlich in der NZZ) weisen darauf hin, dass die von Bregy vorgesehene «vereinfachte Zulassung» den Schweizer Qualitätsstandards nicht genügen und zur Bewilligung weiterer kritischer Pestizide führen kann.
4aqua fordert: Schleichender Abbau des Gewässerschutzes stoppen!
4aqua hat bereits im Mai des letzten Jahres mit einem Brief an Bundesrat und Parlament auf den schleichenden Rückbau des Gewässerschutzes durch die Politik aufmerksam gemacht. 4aqua bittet Bundesrat und Parlament, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben konsequent zu vollziehen und den schrittweisen Abbau des Gewässerschutzes zu stoppen!


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