Warum wissenschaftlich-basierte Grenzwerte nicht verhandelbar sind – Vortrag Dr. Marion Junghans
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- 19. Dez. 2025
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Der Bundesrat plant, die Vorschriften beim Monitoring für Pestizide in Oberflächengewässern zu lockern. Künftig soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erst dann überprüft werden, wenn sie in 20 % der Messstellen überschritten werden. Bisher lag diese Schwelle bei 10 %. Diese Verwässerung der Gesetzgebung wurde im Rahmen der Pa. lv. 19.475 eingeführt und durch die Motion des Nationalrats Leo Müller angestossen, mit der Begründung, die Landwirtschaft so zu entlasten. Doch was als pragmatische Anpassung verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährliches Spiel mit der Gesundheit unserer Gewässer und ihrer Bewohner. Und da in der Schweiz 20 % des Trinkwassers aus Oberflächengewässern gewonnen wird, letztlich auch mit unserer eigenen.
Um die wissenschaftliche Herleitung und die Bedeutung von Grenzwerten für den Gewässerschutz zu beleuchten, lud 4aqua Dr. Marion Junghans vom Oekotoxzentrum Eawag zu einem Vortrag an der 4aqua-Veranstaltung – Halloween Edition – für die Fachleuten von 4aqua ein. Sie erklärte, wie ökotoxikologische Qualitätskriterien (QK) entstehen, warum sie die wissenschaftliche Grundlage des Gewässerschutzes bilden.
Wie Grenzwerte entstehen
Ökotoxikologische Grenzwerte haben den Zweck, aquatische Lebensgemeinschaften vor Schadstoffen zu schützen. Dazu gehören Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Die rechtliche Grundlage dazu bildet die Gewässerschutzverordnung (GSchV), deren Schutzziele vergleichbar mit denen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind. Die Herleitung von solchen Grenzwerten erfolgt in einem mehrstufigen wissenschaftlichen Prozess. Toxikologische Daten aus Fachliteratur und Zulassungsunterlagen werden gesammelt und auf Relevanz und Verlässlichkeit geprüft. Daraus wird für den jeweilig untersuchten Wirkstoff jene Konzentration abgeleitet, ab der man negative Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaft im Gewässer nicht mehr ausschliessen kann. Um Unsicherheiten abzudecken, wird ein Sicherheitsfaktor angewandt. Das heisst grundsätzlich, dass der tiefste relevante und verlässliche Effektwert pro Substanz, durch einen zusätzlichen Faktor geteilt wird. Dieser Faktor ist höher je weniger sicher man sein kann, dass auch die empfindlichsten Gewässerorganismen durch den tiefsten Effektwert repräsentiert sind. So entstehen zwei Arten von Kriterien:
- Akute Qualitätskriterien (AQK) schützen vor kurzfristigen Konzentrationsspitzen, die etwa zum Fischsterben, Krebssterben oder physischen Beeinträchtigungen anderer Wasserbewohner führen können.
- Chronische Qualitätskriterien (CQK) berücksichtigen langfristige Effekte auf Fortpflanzung und Entwicklung.
Wenn Grenzwerte überschritten werden
Werden Grenzwerte überschritten, greifen auf kantonaler Ebene verschiedene Massnahmen: Einleit- und Versickerungsbewilligungen werden angepasst oder Verwendungsbeschränkungen und Verbote ausgesprochen. Auch der Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen kann verordnet werden. Auf Bundesebene wiederum können Aktionspläne ausgelöst, Zulassungen überprüft oder neue Grenzwerte und Verbote eingeführt werden. Dieser Rückkopplungsmechanismus verknüpft die Gewässerüberwachung direkt mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Im Extremfall können Anwendungsvorschriften verschärft oder eine Zulassung ganz entzogen werden. Diese Mechanismen sind unerlässlich, um Schadstoffeinträge rechtzeitig zu unterbinden, bevor sie Mensch und Umwelt gefährden.
Tefluthrin – ein Tropfen kann bereits das Fass zum Überlaufen bringen
Anhand des Insektizids Tefluthrin verdeutlicht Dr. Junghans, wie bereits sehr tiefe Konzentrationen von toxischen Wirkstoffen ein Risiko für unsere Gewässer darstellen können: Ein einziger Tropfen eines handelsüblichen Produkts in einem olympischen Schwimmbecken würde die zulässigen Konzentrationen überschreiten. Das CQK für Tefluthrin liegt bei 0.00021 µg/L, deutlich unter dem allgemeinen Richtwert von 0.1 µg/L, der für Stoffe ohne spezifischen Grenzwert angewandt wird. Dieses Beispiel zeigt, wie die rechtlich verankerte generelle Anforderung für einige Wirkstoffe bereits zu hoch sein kann und damit keinen ausreichenden Schutz für Gewässerorganismen bietet.
Unsicherheiten und Wissenslücken
In der GSchV sind derzeit für 29 Stoffe individuelle Qualitätskriterien (QK) definiert, sieben Metalle, drei Arzneimittelwirkstoffe (Azithromycin, Clarithromycin, Diclofenac) und 19 Pestizid- bzw. Biozidwirkstoffe. Viele weitere, heute eingesetzte Pflanzenschutzmittel sind jedoch noch unzureichend untersucht, etwa die Pyrethroide Cyhalothrin, Deltamethrin, Permethrin oder das Insektizid Fipronil. Für sie gilt weiterhin der generelle Richtwert von 0.1 µg/L, sofern kein individueller Wert festgelegt wurde. Am Beispiel Tefluthrin wird deutlich, dass dieser allgemeine Standard in manchen Fällen keinen ausreichenden Schutz bietet.
Durch die geplante Einführung einer Summenanforderung für 25 PFAS ab 2026 in EU Wasserrahmenrichtlinie, wird erwartet, dass die Regulierung dieser Stoffe auch in der Schweiz wieder auf die politische Agenda rückt. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind langlebig, schwer abbaubar und hochstabil. Sie reichern sich in Menschen, Tieren, Böden und Gewässern an und stellen damit eine weitere Herausforderung für den Gewässerschutz dar.
Warum die Motion von Leo Müller gefährlich ist
Wir von 4aqua setzten die wissenschaftlichen Einblicke von Dr. Junghans in den Kontext des aktuellen politischen Klimas. Die geplante Anpassung der GSchV nach der Motion Müller sieht vor, erst dann Massnahmen zu ergreifen, wenn Grenzwerte in 20 % der Messstellen überschritten werden. Bisher lag diese Schwelle bei 10 %. Diese Lockerung würde die Reaktionsgeschwindigkeit bei Überschreitungen gefährlicher Wirkstoffe deutlich verzögern. Dadurch wird der Vorsorgegedanke im Gewässerschutz geschwächt und die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und Menschen gefährdet.
Die Motion, die den Bundesrat zu einem sogenannten «realistischen Monitoring» drängt, stellt wirtschaftliche Interessen über wissenschaftliche Erkenntnisse. Insbesondere da Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Wirkstoffen und die Auswirkungen einiger Substanzen noch unzureichend erforscht sind, ist dies ein gefährliches Unterfangen. Unsicherheiten über ökologische und gesundheitliche Risiken sollten beseitigt werden, bevor bestehende Schutzregelungen abgeschwächt werden. Grenzwerte sind kein politisches Verhandlungsthema, sondern das Ergebnis wissenschaftlicher Risikoabschätzung und Grundlage des Gewässerschutzes.
Bald startet die Revision der Gewässerschutzverordnung. Dabei geht es darum, dass die Liste im Anhang 2 mit zusätzlichen Grenzwerten ergänzt wird. 4aqua wird sich an der Vernehmlassung beteiligen und für mehr Grenzwerte einsetzen.
4aqua fordert:
- Konsequente Einhaltung und regelmäßige Überprüfung bestehender Werte
- Wissenschaftlich fundierte, individuelle Grenzwerte für alle relevanten Wirkstoffe, inklusive Deltamethrin (CQK: 0.0000017 µg/L) und Lambda-Cyhalothrin (CQK: 0.000022 µg/L), die auf Wunsch der Landwirtschaft nicht in die GschV aufgenommen werden sollen.


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