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S-Metolachlor - Transparenz mit der Trinkwasserqualität als Standard einführen

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die Bevölkerung hat deshalb ein Anrecht darauf zu wissen, wie es um die Qualität des Wassers steht, das sie täglich trinkt. Einige Kantone möchten jedoch nicht offenlegen, in welchen Gemeinden das Trinkwasser belastet ist und berufen sich dabei auf das Lebensmittelgesetz. Deshalb setzt sich 4aqua für eine Anpassung des Lebensmittelgesetzes ein, damit Kantone zu mehr Transparenz verpflichtet werden.



Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis zu 100.000 Personen trinken mit S-Metolachlor verunreinigtes Trinkwasser, wie Recherchen von "Kassensturz" zeigen.

  • Einige Kantone möchten nicht offenlegen, in welchen Gemeinden das Trinkwasser belastet ist.

  • Bezüger/-innen haben keine Wahlfreiheit und sollten über die Qualität des Trinkwassers informiert werden.


4aqua setzt sich für folgende Verbesserung ein:

Das Lebensmittelgesetz soll so ergänzt werden, dass die kantonalen Behörden die Öffentlichkeit über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.


Pestizid S-Metolachlor überschreitet neue Grenzwerte

Bis zu 100.000 Personen trinken verunreinigtes Trinkwasser. Das zeigen Recherchen von "Kassensturz". Verantwortlich dafür sind Abbaustoffe des Pestizids S-Metolachlor. Im vergangenen Dezember wurde dieses Pestizid von der EU als krebserregend eingestuft und verboten. Nun – 10 Monate später – gelten auch in der Schweiz 100-mal strengere Grenzwerte (0.1 µg/l). Unzählige Wasserfassungen können die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Jede Person sollte das Recht haben, zu wissen, ob das eigene Trinkwasser betroffen ist. Doch nicht alle Kantone möchten offenlegen, in welchen Gemeinden das Trinkwasser belastet ist.


Pflicht zur Information besteht nur für die Wasserversorger – nicht für die Kantone

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und wird darum überwacht. Laut Artikel 5 der Trinkwasserverordnung sind Wasserversorger verpflichtet, ihre Abnehmer/-innen mindestens einmal jährlich umfassend über die Trinkwasserqualität zu informieren. Für Kantone besteht jedoch keine allgemeine Informationspflicht. Daraus ergibt sich eine sehr unterschiedliche Handhabung der Trinkwasserdaten: In den meisten Kantonen sind die gesammelten Daten problemlos auf den Webseiten einsehbar. Einige Kantone hingegen weigern sich und berufen sich auf das Lebensmittelgesetz. Dort gibt es in Art. 24 keine Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über die Qualität des Trinkwassers. Die betroffenen Kantone argumentieren, dass die Wasserversorger und nicht der Kanton verantwortlich seien.

Im Lebensmittelgesetz ist zwar festgelegt, dass die Öffentlichkeit informiert werden muss, wenn ein „hinreichender“ Verdacht besteht, dass Trinkwasser ein Gesundheitsrisiko darstellen könnte. In der Tat besteht durch die Pestizid-Rückstände meist keine unmittelbare Gesundheitsgefahr für die Konsument/-innen. Trotzdem sind die langfristigen Auswirkungen von beispielsweise mit S-Metolachlor belastetem Trinkwasser auf den menschlichen Körper  bislang unbekannt. Deshalb sollte die Transparenz für Trinkwasserdaten allgemein gelten.


Änderung des Lebensmittelgesetzes

Bürgerinnen und Bürger sollen Zugang zu den Informationen zur Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorger haben. Alle Kantone sind aufgefordert, in Bezug auf ihre Daten transparent zu sein: Das Thema soll schweizweit einheitlich gehandhabt werden. Daher soll im Lebensmittelgesetz der Art. 24 mit Bst. c erweitert werden:


Art. 24 Information der Öffentlichkeit

1 Die zuständigen Behörden informieren die Öffentlichkeit insbesondere über:

c. die Qualität des Trinkwassers der öffentlichen Wasserversorger (neu)


Fehlende Wahlfreiheit bei den Bezüger/-innen

Weiter berufen sich die Kantone auf die Schweigepflicht nach Art. 56 im Lebensmittelgesetz. Zwar soll mit dieser Schweigepflicht sichergestellt werden, dass Lebensmittelbetriebe in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht durch überzogene Reaktionen der Kundschaft an den Pranger gestellt werden. Dies ist nachvollziehbar. Doch Trinkwasser wird in der Regel (im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln) von der öffentlichen Hand bereitgestellt. Daher ist hier eine klare Unterscheidung erforderlich. Die Trinkwasserversorgung wird direkt von der Bevölkerung finanziert. Daher sollten die Menschen ein Anrecht auf umfassende Informationen über die Qualität des bereitgestellten Wassers haben. Anders als bei anderen Lebensmitteln haben Bezüger/-innen beim Trinkwasser keine Wahlfreiheit.


Welche Kantone informieren nicht?

Unter anderem die Kantone St. Gallen, Freiburg, Luzern, Thurgau und Waadt informieren wollen die Namen der Gemeinden mit belastetem Trinkwasser nicht preisgeben.


Transparenz fördert Vertrauen

Es ist fraglich, warum nur die Wasserversorger informieren müssen, während kantonale Behörden diese Pflicht nicht haben. Viele kleinere Wasserversorger sind mit der Aufgabe der Information der Bezüger/-innen überfordert. Da der Kanton meistens bereits über die entsprechenden Daten verfügt, wäre der Zusatzaufwand gering und in vielen Kantone wird Transparenz bereits umgesetzt.

Transparenz würde helfen, die Ursache einer möglichen Verunreinigung gezielt zu identifizieren. Es ist wichtig, dass alle Kantone ihre Daten transparent machen und die Trinkwasserqualität landesweit einheitlich und offen kommuniziert wird. Nur so kann das Vertrauen in die Versorgung und die Sicherheit des Trinkwassers sichergestellt werden.


Fazit:

Mit der Änderung des Lebensmittelgesetzes soll die Transparenz über den Zustand unseres Trinkwassers verbessert werden. Der zusätzliche Aufwand für Wasserversorger und Kantone ist minimal, da die entsprechenden Daten meist bereits vorliegen.

 


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