4aqua-Stellungnahme zum "Massnahmenplan Sauberes Wasser"
Am 28. April hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum "Massnahmeplan Sauberes Wasser" eröffnet. Der Massnahmenplan beinhaltet ein Paket von Landwirtschafts-verordungen im Zusammenhang mit der Pa. Iv. 19.475 "Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln". Die vorgestellten Massnahmen sollen den Schutz von Oberflächengewässern, Biotopen, Grund- und Trinkwasser vor Verunreinigung durch Pestizide gewährleisten. Als Zusammenschluss von Fachleuten und WissenschaftlerInnen haben wir (4aqua) beim Bundesamt für Landwirtschaft eine Stellungnahme eingereicht.
Um eine möglichst nachhaltige, energieeffiziente und naturnahe Trinkwassergewinnung zu ermöglichen und die Resilienz, Funktionalität und Artenvielfalt unserer Gewässer wiederzuerlangen, sind die bestehenden Umweltbelastungen durch Pestizide und Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft dringend anzugehen. Deshalb würdigen und begrüssen wir das vorliegende Massnahmenpaket auf Verordnungsstufe. Die Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Es braucht jedoch zusätzliche Schritte, denn der Klimawandel wird die bestehenden Belastungen und Defizite unserer Gewässer und Trinkwasserressourcen weiter verschärfen.
Wir begrüssen die Absenkpfade zu Pestiziden und Nährstoffen. Dass der Bundesrat nun auch bei den Nährstoffen einen verbindlichen Absenkpfad vorsieht, ist für die Gewässer-qualität eminent wichtig. Die Absenkpfade für Pestizide und Nährstoffe führen jedoch nicht in der notwendigen Frist zur Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL) und gehen folglich zu wenig weit. Wir fordern, dass die Absenkpfade auch nach 2027 bzw. 2030 fortgeführt werden. Ausserdem sind – für den Fall, dass die gesetzten Ziele verfehlt werden – verpflichtende und zielführende Korrekturmechanismen festzulegen:
Lenkungsabgaben auf PSM und N (→ weder aus ökologischer noch aus wirtschaftlicher Sicht gibt es einen plausiblen Grund, der gegen Lenkungsabgaben spricht).
Strengere Vorgaben bei der Pestizidzulassung und -überprüfung. Mittelfristig müssen zum Schutz des Trinkwassers gänzlich pestizidfreie und nährstoffausgeglichene Zuströmbereiche erreicht werden
Die Liste mit den im ÖLN nicht mehr zugelassenen Pestiziden begrüssen wir. Allerdings muss die Risikobeurteilung breiter gefasst werden und auch die Risiken für Boden, Luft, den Menschen und weitere Lebewesen (bspw. Amphibien und Bienen) umfassen. Wir fordern, dass die Liste und die zugelassenen Wirkstoffe alle 4 Jahre aufgrund neuer Erkenntnisse und Monitoringdaten neu bewertet werden. Weiter fordern wir, dass nicht mehr bewilligte oder verbotene Stoffe innert 3 Monaten nicht mehr auf den Betrieben gelagert werden und der Bund die Rücknahme der Produkte sicherstellt.
Die durch den Bund vorgeschlagenen Sonderbewilligungen für Pestizide, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, lehnen wir kategorisch ab, da sie die System-umstellungen und Reduktionsbemühungen unterwandern. Vielmehr ist endlich sicherzustellen, dass die in der DZV vorgesehenen präventiven Massnahmen und das Schadschwellenprinzip umgesetzt und überwacht werden.
Die Einführung zentraler Informationssysteme zum Nährstoffmanagement und Pestizideinsatz begrüssen wir. Die erhobenen Daten müssen aber auch den für die Überwachung der Trinkwasserversorgung resp. des Gewässerschutzes zuständigen Kantonsbehörden zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig mit dem vorliegenden Verordnungspaket sind Inkonsistenzen und Widersprüche zu eliminieren: Dazu gehören die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf PSM sowie die Reduktion der Pestizid-Einträge in Biodiversitätsförderflächen (BFF), Bioparzellen, Schutzgebiete, Waldränder, Gewässer u. dgl.
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