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4aqua warnt vor Biozid-Einsatz im Wald

  • info4675527
  • 30. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Bisher war es verboten, Biozide im Wald auszubringen. Dies soll mit einer Revision der ChemRRV zulässig werden. Neu sollen zur Bekämpfung invasiver Arthropoden (insb. Insekten) und Mikroorganismen hochgiftige, gewässerschädliche Biozide im Wald ausgebracht werden dürfen. Darunter Wirkstoffe, die in der Landwirtschaft längst verboten sind oder gar nie zugelassen waren. Die Änderung gefährdet nicht nur die Biodiversität im Wald, sondern auch unser Trinkwasser, denn viele Grundwasserschutzzonen befinden sich im Wald.


Mit einer Änderung der ChemRRV soll die Ausbringung von Bioziden im Wald erlaubt werden. Bild: Stefan Vogel.
Mit einer Änderung der ChemRRV soll die Ausbringung von Bioziden im Wald erlaubt werden. Bild: Stefan Vogel.

Der Zuströmbereich vieler Trinkwasserfassungen liegt im Wald. Der Einsatz von Bioziden könnte diese gefährden. Dazu kommt, dass die Biozide nicht nur invasive Arten vernichten würden, sondern auch Myriaden von nützlichen Insekten, was zu Kettenreaktionen im Nahrungsnetz führt – mit gravierenden Folgen für Vögel, Fledermäuse und andere Tiere im Wald. Insbesondere gefährden viele der neu zulässigen Biozide (Honig-)Bienen, weil diese ihre Nahrung oft im Wald sammeln. Hinzu kommt: Invasive Arten, die bereits verbreitet sind, wie etwa die Asiatische Hornisse, lassen sich mit Gift nicht mehr ausrotten. Der Versuch, sie mit hochgiftigen Bioziden einzudämmen, ist bloss eine sinnlose Belastung der Gewässer und der Natur. Abgesehen davon wurde für die Vorlage die gesetzlich vorgeschriebene Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) nicht durchgeführt: Eine Bewertung der Risiken für Umwelt, Biodiversität, Trinkwasser und Gesundheit fehlt damit vollständig. Sollte die Revision der ChemRRV weiterverfolgt werden, ist der Einsatz von Bioziden im Wald auf Fälle zu beschränken, in denen invasive Neobiota erst punktuell auftreten und mit hoher Wahrscheinlichkeit getilgt werden können. Der Einsatz für eine blosse Eindämmung ist jedoch auszuschliessen.


4aqua setzt sich für eine vorzeitige Beendigung der Vernehmlassung ein:

Eine RFA soll nachgeholt und die Vorlage entsprechend angepasst werden. Zudem soll die Ausnahmebewilligung für Biozideinsätze im Wald auf Tilgungsaktionen beschränkt werden, nicht auf die Eindämmung. Um einheitliche und sachgerechte Bewilligungen zu gewährleisten, soll der Bund – nicht die Kantone – für Ausnahmebewilligungen zuständig sein.




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