4aqua setzt sich für ein sofortiges Verbot von PFAS ein
Die Politik und Rechtsetzung verbot bisher immer bloss einzelne, besonders schädliche PFAS – so nun auch in der vorgeschlagenen Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). Diese Strategie führte allerdings immer nur zur Substitution durch andere, weiterhin schädliche PFAS. Aus diesem Grund setzt sich 4aqua zum Schutz unseres Wassers für ein Verbot der gesamten Stoffgruppe der PFAS ein. Für gewisse Stoffgruppen soll eine Übergangsfrist gelten.

Im Herbst 2025 soll die ChemRRV angepasst werden, dabei werden einige weitere PFAS mit Grenzwerten reguliert. PFAS gelangen über unterschiedliche Wege in unsere Gewässer und ins Trinkwasser. Als Ewigkeitschemikalien bauen sie sich nicht ab. Sie sind für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden beim Menschen und Schäden an der Biodiversität verantwortlich. Bereits ab einer Menge eines Nanogramms pro Kilogramm Körpergewicht und Tag sind gewisse PFAS (chronisch) toxisch.
PFAS: Bei Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien, die seit Jahrzehnten eingesetzt werden. Viele PFAS sind fett-, schmutz- und wasserabweisend und thermisch und chemisch äusserst stabil.
Mut für neue Lösungen
Wird ein bestimmtes PFAS aufgrund aufwändiger Toxizitätsnachweise verboten, wird dieses vom Produzenten durch ein abgeändertes, noch nicht verbotenes PFAS ersetzt. Durch eine vorausschauende Anpassung der ChemRRV können wir diesem für die Bürger/-innen teuren Katz-und-Maus-Spiel zulasten der menschlichen Gesundheit und der Biodiversität ein Ende setzen: Wir brauchen einen raschen Systemwechsel. Von den Einzelstoff-Verboten (heute) wollen wir hin zu einem Grundsatzverbot mit Ausnahmen. 4aqua schlägt vor:
Sofortiges Verbot von PFAS, die leicht in die Umwelt gelangen (z.B. Löschschäume, Reinigungsmittel und Pestizide)
Verbot von PFAS, die weniger leicht in die Umwelt gelangen, aber nicht zu 100 % in geschlossenen Stoffkreisläufen gehalten werden können (z.B. Kühlmittel, Textilien): Übergangsfrist bis 2027
Verbot aller übrigen PFAS: bis spätestens 2030
Für PFAS-Anwendungen, die für den Erhalt des Lebens unverzichtbar sind, soll eine längere Übergangsfrist gelten.
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