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4aqua ordnet ein: Bilaterale III könnten Schutz der Schweizer Gewässer schwächen

  • info4675527
  • 23. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Mit den Bilateralen III würde die Schweiz unter anderem das Pflanzenschutzmittelrecht aus der EU übernehmen. Für den Gewässerschutz bringt das wenige kleine Vorteile und zahlreiche grosse Nachteile. Betroffen sind auch die Trinkwasserqualität und Gesundheit der Menschen in der Schweiz.


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Im Rahmen der Bilateralen III würde auch das Pflanzenschutzmittelrecht aus der EU in die Schweiz übernommen. Im Grundsatz regelt das Schweizer Recht die Zulassung von Pflanzenschutzmittel gleich wie die EU. In der EU gibt es jedoch ein ausserordentliches Anerkennungsverfahren. Dabei können Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln aus einem EU-Land in ein anderes überführt werden. Bei diesem Anerkennungsverfahren wäre aufgrund einschränkender Vorgaben des EU-Rechts praktisch keine Umwelt- und Gesundheitsprüfung in der Schweiz mehr möglich.


Die rechtlichen und politischen Konsequenzen für die Schweiz bei Übernahme des Pflanzenschutzmittelrechts aus der EU wären:


  1. Pflanzenschutzmittel-Bewilligungen aus der EU müssten innert 120 Tagen anerkannt werden. Dadurch könnten viele Risiko-Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen werden.

  2. Eine wichtige Schweizer Schutzregel würde wegfallen: Heute schreibt das Gewässerschutzgesetz (Art. 9) vor, dass die Zulassung von Pestiziden überprüft werden muss, wenn bestimmte Grenzwerte in Oberflächengewässern überschritten werden. Diese Pflicht entfiele – und damit auch das Versprechen des Parlaments, Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren (Gegenvorschlag Trinkwasserinitiative).

  3. Die Beschwerdemöglichkeiten gegen umwelt- und gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel in der Schweiz würden eingeschränkt.


Strenger geregelt ist im EU-Recht die Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dort ergäbe sich eine Verbesserung.


4aqua sieht sowohl im EU- als auch im Schweizer Pflanzenschutzmittelrecht erheblichen Verbesserungsbedarf. Zum Gesamtpaket der Bilateralen III äussern wir uns nicht.

4aqua ist die Interessengemeinschaft von über 150 Fachleuten, die dem Wasser in der Schweiz eine faktenbasierte Stimme gibt. Mehr dazu auf unserer Website: 4aqua.ch

Kontakt: Georg Odermatt (Geschäftsführer), 076 418 19 34


 
 
 

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